ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN PLANTICAL GMBH
I. ALLGEMEINER TEIL
1. Anbot/Vertragsverhältnis: Für sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen Plantical und Auftraggebern (nachstehend „Kunden“) kommen ausschließlich diese AGB zur Anwendung. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen von Kunden gelten nur soweit Plantical diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Die vom Kunden unterschriebene Bestellung ist für diesen verbindlich und nicht widerruflich. Sie kann von Plantical binnen 30 Tagen durch Erfüllung oder durch Übersendung einer schriftlichen Bestätigung oder einer Akontorechnung gemäß Punkt 9. angenommen werden. Eine für Plantical verbindliche Vereinbarung bedarf der schriftlichen Bestätigung durch Plantical. Bloße Angebote von Plantical sind unverbindlich und freibleibend. 2. Mitwirkung des Kunden: Mit der Bestellung verpflichtet sich der Kunde auch, die für die ordnungsgemäße Ausführung der Bestellung allenfalls nötigen Unterlagen gemäß den Terminvorgaben von Plantical zeitgerecht zur Verfügung zu stellen. Diese Unterlagen müssen so beschaffen sein, dass eine einwandfreie Ausführung der Bestellung gewährleistet ist. Insbesondere hat der Kunde für sämtliche für die Ausführung der Bestellung erforderlichen Genehmigungen auf seine Kosten Sorge zu tragen. 3. Urheberrechte: Sämtliche im Zuge der Angebotserstellung oder Vertragsdurchführung erstellten Unterlagen (insbes. Entwürfe, Pläne und Modelle) bleiben mit allen Rechten Eigentum von Plantical und dürfen ohne vorherige Genehmigung weder Dritten zugänglich gemacht, noch veröffentlicht oder vervielfältigt werden. Sie dürfen vom Kunden ausschließlich für den vereinbarten Zweck verwendet werden und sind für den Fall, dass ein Vertragsverhältnis nicht zustande kommt oder wieder storniert wird, unverzüglich an Plantical zurückzustellen. 4. Zustimmungserklärung gemäß Datenschutzgesetz: Der Kunde stimmt der Verwendung der von ihm in der Bestellung bekannt gegebenen Daten („Kundendaten“) durch sowie der Weitergabe an und Verwendung durch die mit Plantical verbundenen Unternehmen FFC Handels GmbH „von–Feichtinger Blumen“ (nachstehend „Verbundene Unternehmen“), jeweils zu Zwecken des Marketings für Produkte und Leistungen dieser Unternehmen zu. Ein Widerruf ist jederzeit möglich und bewirkt die Unzulässigkeit der weiteren Verwendung der Daten. 5. Zustimmungserklärung gemäß Telekommunikationsgesetz: Der Aussteller ist – gegen jederzeitigen Widerruf – damit einverstanden, in Zukunft von Plantical und den Verbundenen Unternehmen über Produkte und Leistungen dieser Unternehmen per E-Mail informiert zu werden. 6. Werbeerlaubnis: Der Kunde erteilt weiters seine Zustimmung, dass Plantical sowie die Verbundenen Unternehmen die Kundendaten, Firmenwortlaut und Firmenlogo des Kunden, sowie Abbildungen der von Plantical gemieteten Pflanzen und Gegenstände für eigene Werbezwecke (etwa durch Aufnahme in Referenzlisten, Darstellung im Internet, in Kundenzeitschriften oder in anderen Werbemitteln) verwenden. 7. Rücktritt: Für den Fall, dass (a) der Kunde mit Zahlungen an Plantical (aus diesem Auftrag oder anderen Aufträgen) oder mit Zahlungen an Verbundene Unternehmen im Verzug ist, oder (b) ein Ausgleichs- oder Konkursverfahren gegen ihn eröffnet wurde bzw. droht, hat Plantical das Recht, von diesem Vertrag zurückzutreten bzw. ungeachtet der Zahlungsverpflichtung des Kunden die eigene Leistung zurückzubehalten. Im Falle des Rücktritts durch Plantical schuldet der Kunde eine Stornogebühr in Höhe des vereinbarten Entgelts. 8. Preise: Sämtliche Preise verstehen sich netto zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe und zuzüglich aller sonstigen mit Abschluss und Durchführung des Auftrages verbundenen Steuern und Gebühren (z.B. Rechtsgeschäftsgebühr oder Werbeabgabe). Die Preisangaben beziehen sich auf Lieferungen und Leistungen in Wien, nicht im Anbot enthaltene Leistungen, werden nach tatsächlichem Aufwand in Rechnung gestellt. Alle angebotenen Preise und Mengen sind vorbehaltlich Verfügbarkeit aller Vorlieferanten. Transportpreise gelten nach Preisliste und bestellten Zeiten. Bei Abweichung von den bestellten Zeiten durch Kundenwunsch nach Auftragserteilung können die angebotenen Transportpreise von Plantical auf das jeweils gültige, den Preislisten entsprechende Niveau angehoben werden. Inkludierte oder extra ausgewiesene Transportpreise gelten außer bei speziellen Vereinbarungen im Raum Wien und von Mo-Fr 8-17 Uhr bis und von der ersten Haustüre, und sind ohne Warte- und Aufstellzeiten. Transporte ausserhalb dieser Zeiten, Warte- und Aufstellzeiten sowie Verbringungen innerhalb der Veranstaltungs- und Kundenliegenschaften werden gesondert in Rechnung gestellt. Beratungsleistungen sowie Kundenbesuche zur Angebotserstellung sind kostenpflichtig so ferne nichts anderes vereinbart wird. Alle Angebote sind nicht teilbar, freibleibend und nach Verfügbarkeit. PLANTICAL GmbH , Donaufelderstrasse 121a, 1210 Wien FN 330937y UID:ATU65115699 Tel: +43 1 7283540 Fax: +43 1 728354040 office@plantical.at Bankverb: AT29 1952 0018 0001 5883 KRECAT2G
9. Zahlungsbedingungen: Plantical hat das Recht, dem Kunden nach Erhalt der Bestellung eine Akontozahlung in Höhe von 50% des Auftragswertes in Rechnung zu stellen. Rechnungen sind nach Erhalt netto ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug schuldet der Kunde Verzugszinsen in Höhe von 12% p.a.. Der Kunde ist nicht berechtigt, wegen Gegenforderungen welcher Art auch immer aufzurechnen oder fällige Zahlungen zu verweigern. Beanstandungen, die allein die Verrechnung betreffen, werden nur innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungserhalt zur Kenntnis genommen.
10. Tarifänderungen: Bei Tarifänderungen (etwa Transport-, Versand- oder Energiepreise) erfolgt die Verrechnung auf Basis der jeweils zum Leistungszeitpunkt geltenden Tarife.
11. Stornobedingungen: Generell gelten bei einer Stornierung bis zu 2 Tagen vor Veranstaltungsbeginn 50 % des Auftragswertes als Stornogebühr. Stornierungen bis zu 1 Tag vor Messebeginn werden mit 75 % des Auftragswertes als Stornogebühr verrechnet. Am Aufbautag der Veranstaltung gelten 100 % des Auftragswertes als Stornogebühr.
12. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN – Kaufrechts. Gerichtsstand ist Wien, Innere Stadt.
13. Haftungsbeschränkung: Plantical haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden und beschränkt auf den positiven Schaden.
II. BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR MIETE UND SAISONMIETE
14. Verwendung: Mietgegenstände dürfen ausschließlich für den vereinbarten Zweck verwendet und nicht an Dritte überlassen werden. Sie sind unter möglichster Schonung der Substanz zu verwenden. Auf den Töpfen darf unter keinen Umständen gebohrt, genagelt, gestrichen oder geklebt werden. 15. Haftung und Rückgabe: Der Kunde haftet verschuldensunabhängig für Verlust oder Beschädigung der Mietgegenstände ab Übergabe bis zur Rückgabe. Bei Beschädigungen bzw. Verlust ist Plantical berechtigt, die fehlenden bzw. beschädigten Gegenstände dem Kunden zum Neupreis in Rechnung zu stellen. Plantical behält sich das Recht vor, Kautionsleistung bei Übergabe zu verlangen. 16. Reklamationen: Mietgegenstände werden in der Regel mehrfach verwendet und sind daher nicht neuwertig. Kleinere Abweichungen in der Ausführung, den Maßen und Farben gelten nicht als Mängel. Reklamationen jedweder Art können nur schriftlich vor Messebeginn anerkannt werden. Im Falle von Selbstabholung wird eine Reklamation nur bei Übergabe an den Kunden anerkannt. 17. Übergabe Mietgut: Ist der vom Kunden genannte Lieferort bzw. Messestand bei Anlieferung nicht besetzt, so gilt das Mietgut mit Abstellen auf dem Lieferort bzw. Messestand als ordnungsgemäß übergeben. 18. Mietpreise / Zuschläge für Messen: Langt die schriftliche Bestellung später als 1 Tag vor Messebeginn bei Plantical ein, wird ein Last- Minute Zuschlag von 50% auf die Listenpreise verrechnet. Alle Preise gelten für eine Mietdauer von max. 4 Tagen. Bei Veranstaltungsdauer bis zu 10 Tagen wird ein Zuschlag von € 2,– je Pflanze und Tag verrechnet. Bei längeren Veranstaltungen werden individuelle Preisvereinbarungen getroffen. Bei verspäteter Rückstellung von Mietgegenständen werden dem Kunden die von Plantical durch die Verspätung tatsächlich entstandenen Schäden, mindestens aber 15% des gesamten Auftragswertes in Rechnung gestellt. 19. Plantical behält sich das Recht vor, unabhängig von der ursprünglich vereinbarten Saisonmietdauer bei vorzeitigen Kälte- bzw. Wintereinbrüchen die Pflanzen nach eigenem Ermessen abzuholen. Regressforderung des Kunden hinsichtlich bereits bezahlter Mietpreise bestehen nur für den Fall, dass zwischen dem Termin der vorzeitigen Abholung und dem ursprünglich vereinbarten Termin mehr als 30 Tage liegen. 20. Bei Pflanzen in Saisonmiete leistet der Kunde für die ordnungsgemäße Bewässerung der Pflanzen Gewähr. Im Falle von Vertrocknungsschäden wird der Neupreis in Rechnung gestellt. PLANTICAL GmbH , Donaufelderstrasse 121a, 1210 Wien FN 330937y UID:ATU65115699 Tel: +43 1 7283540 Fax: +43 1 728354040 office@plantical.at Bankverb: AT29 1952 0018 0001 5883 KRECAT2G
III. BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR VERKAUF
21. Eigentumsvorbehalt: Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie sämtlicher zum Zeitpunkt der Lieferung bestehender Forderungen Eigentum von Plantical. Forderungen aus der Weiterveräußerung der gelieferten Ware tritt der Kunde schon jetzt im Voraus an Plantical ab. Der Kunde hat seinen Abnehmern von der Abtretung Mitteilung zu machen und diese aufzufordern, nur noch direkt an Plantical Zahlung zu leisten. Ersatzweise ist eine Bankgarantie in der Höhe des Auftragswertes vorzulegen. Die Kosten der Bankgarantie trägt der Kunde.
22. Verpackung und Versand: Verpackungs- und Versandkosten werden gesondert verrechnet. Plantical versendet nur auf Rechnung und auf Gefahr des Kunden. Eine Haftung ist ausgeschlossen. Beschädigungen muss sich der Empfänger sofort bescheinigen lassen und dem Transporteur melden.
23. Reklamationen: Mängel sind vom Kunden bei sonstigem Verlust jeglicher Mängelhaftung innerhalb von 2 Tagen nach Übernahme schriftlich anzuzeigen.
IV. BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR ÜBERWINTERUNG
24. Die Einstellung der Pflanzen erfolgt nach eigener fachlicher Einschätzung hinsichtlich der nötigen Temperierung. Plantical übernimmt keine Haftung für Vorschäden, auch wenn diese bei Einlieferung noch nicht erkennbar waren. Allfällige Dokumentations- und Nachweispflicht trifft den Kunden.
25. Plantical übernimmt auf Kundenwunsch und nach eigenen Möglichkeiten auch die kundeneigenen Pflanzgefäße, so ferne die Pflanzen in diese eingesetzt sind. Allerdings übernimmt Plantical keinerlei Haftung für diese Gefäße oder deren Zustand. Ausgenommen sind Kulturtöpfe, falls diese schuldhaft oder durch grobe Fahrlässigkeit von Plantical beschädigt werden.
26. Plantical behält sich vor, auch ohne ausdrücklichen Kundenwunsch Rückschnitte vorzunehmen, wenn dies gärtnerisch angezeigt erscheint, Schädlinge vorhanden sind oder der vereinbarte Platzbedarf nennenswert überschritten wird. Ebenso stimmt der Kunde allen Maßnahmen zur Schädlingsbekämpfung im vorhinein zu. Haftung für Schäden zufolge höherer Gewalt (unübliche Unwetter, Energiezulieferausfälle, ea) sind ebenso ausgeschlossen.
27. Rücklieferungen finden nach Terminvereinbarung und logistischen Möglichkeiten von Plantical statt. Selbstabholungen sind nach Terminvereinbarung auch möglich.
28. Das Entgelt für Überwinterung ist im vorhinein, binnen 14 Tagen nach Pflanzeneinlagerung, zu entrichten. Im Falle von Zahlungsverzug, Insolvenz oder anderem ist ausdrücklich ein Zurückbehaltungsrecht für Plantical vereinbart. Ist ohne besondere vorhergehende schriftliche Vereinbarung die Zahlung mehr als 120 Tage fällig und unbezahlt, so ist Plantical nicht mehr verpflichtet, die Pflanzen weiter zu versorgen. Ein diesbezügliches Untergangsrisiko trägt der Kunde.
Wien, Juli 2017
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